Während der ersten Zinsbindungsdauer Ihres Wohnungsbaudarlehens genießen Sie folgende Vorteile:
- kostenfreie Reduzierung des Tilgungsanteils
- kostenfreie Tilgungsaussetzung im Falle des Bezugs von Krankengeld für bis zu 12 Monate
- kostenfreier Tilgungssatzwechsel (zweimal innerhalb der ersten Zinsbindung und zwischen 2% und 5% der Anfangstilgung)
- keine Bereitstellungszinsen für 6 Monate nach Darlehenszusage
- Nichtabnahmeentschädigung entfällt für 15 % der Darlehenssumme
Pro Kalenderjahr sind Sonderzahlungen aus eigenen Mitteln bis zu einer Höhe von max. 5 % der ursprünglichen Darlehenssumme möglich. Nicht erfolgte Sonderzahlungen können weder auf das nächste Kalenderjahr noch auf ein anderes Darlehenskonto übertragen werden. Die Vereinbarung über die Sonderzahlungsmöglichkeiten gilt nur bis zum Ende der Sollzinsbindung.