- Attraktive Verzinsung
- keine feste Laufzeit
- Kurzfristig kündbar
VR-Smartsparen
Einfach smart! Mit nur 35 Tagen Kündigungsfrist mehr Zinsen bekommen
Mit VR-Smartsparen profitieren Sie von einer attraktiven Zinsstaffel und genießen die Freiheit, Zuzahlungen jederzeit per Einzahlung und Überweisung vornehmen zu können. Verfügungen sind mit Gesamt- oder Teilkündigung bei 35 Tagen Kündigungsfrist möglich. Zinsen erhalten Sie vierteljährlich direkt auf Ihr Smartsparen-Konto. VR-Smartsparen ist bereits ab 1 Euro möglich!
Überblick VR-Smartsparen
Beim VR-Smartsparen profitieren Sie von unserem Zinsstaffell-Model. Dabei wird Ihr Guthaben, gestaffelt in den angegebenen Betragsgrenzen, jeweils mit dem angegebenen Zinssatz verzinst:
- Zuzahlungen jederzeit per Einzahlung und Überweisung
- Verfügungen durch Gesamt- oder Teilkündigung bei 35 Tagen Kündigungsfrist möglich
- Zinsgutschrift vierteljährlich direkt auf das Smartsparen-Konto
- VR-Smartsparen bereits ab 1 Euro möglich
Konditionen VR-Smartsparen
Betrag | Zinssatz |
0,00 € - 10.000,00 € | 0,75 % p. a. |
10.001,00 € - 50.000,00 € | 1,50 % p. a. |
50.001,00 € - 100.000,00 € | 1,50 % p. a. |
ab 100.001,00 € | 1,50 % p. a. |
Häufige Fragen zum VR-Smartsparen
Sie können jederzeitmit einer Kündigungsfrist von 35 Tagen über Ihr Erspartes verfügen (Teil- oder Gesamtkündigung) und auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto überweisen. Beispiel: Kündigung am 03.02.2023, Verfügungsmöglichkeit ab 08.03.2023.
Bargeld vom Tagesgeldkonto abheben können Sie nicht, da das VR-Smartsparen kein Girokonto ist.
Sie können so viel Guthaben auf dem VR-Smartsparen anlegen, wie Sie möchten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht.
Die Volksbanken Raiffeisenbanken sind der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen. Gemeinsam gewährleisten diese den Schutz der Kundeneinlagen und stärken damit Ihr Vertrauen in die Sicherheit Ihres Geldes sowie das Vertrauen der Geld- und Kapitalmärkte in die Sicherheit der Genossenschaftlichen FinanzGruppe.
Beim TagesgeldPlus erfolgt die Verzinsung jeweils nach der angegebenen Range der Zinsstaffel. Ihr Guthaben wird, unterteilt in den angegebenen Betragsgrenzen, jeweils mit dem angegebenen Zinssatz verzinst.
Die Zinsgutschrift erfolgt vierteljährlich auf das TagesgeldPlus-Konto.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Odenwald einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Odenwald führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.