- Förderung ohne Einkommensgrenzen
- Günstiger und schneller ins Eigenheim
- Umschulden, entschulden und modernisieren für barrierefreies Wohnen
Bausparen mit Wohn-Riester
Eigenheim als Altersvorsorge
Durch Bausparen mit Wohn-Riester sorgen Sie bestens für später vor und profitieren schon vor Renteneintritt von Ihrer privaten Altersvorsorge. Verwirklichen Sie sich Ihren Wohntraum mit der Fuchs WohnRente, dem Riester-Bausparvertrag von Schwäbisch Hall. Denn damit sichern Sie sich die staatliche Förderung1) für die private Altersvorsorge und kommen so schneller und günstiger in die eigenen vier Wände.
Planbar und sicher: Bausparen mit Wohn-Riester
Mit dem Bausparvertrag Fuchs WohnRente sichern Sie sich alle Vorteile des Bausparens und der Riester-Förderung2):
- dauerhaft niedrige und sichere Kreditzinsen, unabhängig von Entwicklungen am Kapitalmarkt,
- Kostentransparenz durch einmalige Abschlussgebühr (auf 5 Jahre verteilt),
- verkürzte Darlehenslaufzeit und reduzierte Gesamtkosten durch Riester-Zulagen für Spar- und Tilgungsleistungen,
- Riester-Förderung unabhängig von Einkommensgrenzen.
- Für selbstgenutzte Immobilien kann die Förderung jetzt auch während der Ansparphase zum Um- oder Entschulden sowie zum Modernisieren für barrierefreies Wohnen3) eingesetzt werden.
- Bei Berechtigung.
- Bei Berechtigung. Es gelten bestimmte Voraussetzungen.
- Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Maximale Förderung sichern
Sichern Sie sich mit dem Bausparvertrag Fuchs WohnRente von Schwäbisch Hall die maximale Riester-Förderung1). So verwirklichen Sie Ihren Traum vom Wohnglück schneller und günstiger.
Riester-Zulagen im Überblick
Riester-Zulagen pro Jahr | Förderbetrag |
---|---|
Grundzulage | 154 EUR für Alleinstehende / 308 EUR für Verheiratete2) |
Berufseinsteigerbonus (einmalig)3) | 200 EUR |
Kinderzulage (bis 2008 geboren) | 185 EUR (bis 2008 geborene Kinder) |
Kinderzulage (nach 2008 geboren) | 300 EUR (nach 2008 geborene Kinder) |
Die volle Zulage erhalten Sie, wenn Sie jährlich mindestens vier Prozent Ihres beitragspflichten Vorjahres-Bruttoeinkommens (mind. 60 Euro jährlich) in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag einzahlen (maximal 2.100 Euro inkl. der Zulagen). Zusätzlich sind Steuervorteile möglich. Die Kinderzulage ist an den Bezug von Kindergeld gekoppelt.
Beispiel für eine Familie mit zwei Kindern (beide nach 2008 geboren)
Riester-Zulagen pro Jahr | Förderbetrag |
---|---|
Maximaler Förderbetrag | 2.100 EUR |
Grundzulage / Verheiratete | - 308 EUR |
Kinderzulage | - 600 EUR |
Eigene Sparleistungen | 1.192 EUR |
- Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
- Bei Verheirateten zwei gesonderte Verträge, es gelten Mindesteigenbeiträge.
- Berufseinsteiger, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Fuchs WohnRente
Bausparsumme | Mindestens 10.000 EUR |
Guthabenzinssatz | 0,25 % pro Jahr |
Mindestsparguthaben1) | 50 % der Bausparsumme |
Abschlussgebühr | Einmalig 1 % der Bausparsumme, verteilt auf 5 Jahre |
Geschätzte Sparzeit2) bei Regelbesparung (4 ‰ der Bausparsumme) |
Ca. 10 1/2 Jahre |
Geschätzte Sparzeit2) bei Sofortzahlung des Mindestsparguthabens |
Ca. 50 Monate |
Gebundener Sollzinssatz ab Zuteilung3) | 2,50 % pro Jahr |
Effektiver Jahreszins ab Zuteilung3) |
2,71 % pro Jahr |
Tilgungsbeitrag1) | 4 ‰ der Bausparsumme monatlich |
Tilgungsdauer4) | Ca. 12 Jahre und 1 Monat |
Beispiel
Es wird eine Bausparsumme von 50.000 Euro benötigt. Diese setzt sich aus rund 25.000 Euro Guthaben und rund 25.000 Euro Nettodarlehen zusammen. Die Abschlussgebühr beträgt 500 Euro. Das Mindestsparguthaben wird bei einer monatlichen Regelbesparung von 200 Euro nach 10 Jahren und 6 Monaten erreicht. Bei einem monatlichen Zins- und Tilgungsbeitrag von 200 Euro ist das Darlehen nach ca. 12 Jahren und 1 Monat zurückgezahlt.
- Bei Wahlzuteilung liegt das Mindestsparguthaben zwischen 25 und 50 Prozent der Bausparsumme. Bei Mehrzuteilung kann bis zu 25 Prozent der Bausparsumme zusätzlich zugeteilt werden. Der Tilgungsbeitrag erhöht sich entsprechend. Es ist nur eine Alternative möglich. Die Zustimmung der Bausparkasse ist erforderlich.
- Die Abschlussgebühr wird extra gezahlt. Die Zuteilung des Bausparvertrages richtet sich nach den "Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB)". Die Bausparkassen dürfen sich nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die genannten Sparzeiten sind deshalb stets unverbindlich.
- Ohne Wahl- oder Mehrzuteilung
- Ohne Berücksichtigung der Prämie für die Risikolebensversicherung und bei Inanspruchnahme des maximalen Darlehensanspruchs (ohne Wahl- oder Mehrzuteilung)
Häufige Fragen
Grundsätzlich gibt es bei der Riester-Förderung keine Einkommensgrenzen. Dennoch müssen Sie zum förderberechtigen Personenkreis gehören, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können. Dazu gehören alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten, Beamte und sonstige Besoldungsempfänger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dies gilt auch für in Deutschland lebende Ausländer. Darüber hinaus haben folgende Personen Anspruch auf Riester-Zulage:
- Geringfügig Beschäftigte mit Beschäftigungsverhältnissen, die nach dem 31. Dezember 2012 geschlossen oder ausgeweitet wurden (Entgelt bis 450 Euro monatlich). Bei Beschäftigungsverhältnissen, die vor dem 1. Januar 2013 geschlossen wurden, gilt dies nur bei Verzicht auf die Sozialversicherungsfreiheit.
- Personen, die Arbeitslosengeld beziehen,
- Eltern während der gesetzlichen Erziehungszeit (maximal 3 Jahre),
- pflichtversicherte Landwirte, nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte,
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen,
- pflichtversicherte Selbstständige und
- Personen, die eine gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Dienstunfähigkeit beziehen. Voraussetzung ist, dass sie vor Bezug dieser Rente auch schon zum begünstigten Personenkreis gehört und das 67. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Partner die Voraussetzungen erfüllt und damit förderberechtigt ist. Der andere Partner erhält für seinen eigenen Riester-Vertrag Zulagen, wenn er selbst Beiträge (mind. 60 Euro jährlich) einzahlt und der Vertrag des Ehepartners "aktiv" bespart wird.
Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie zum Ablauf von 2 Jahren nach dem Beitragsjahr einen "Antrag auf Altersvorsorgezulage" stellen. Für die Kinderzulage verwenden Sie den "Antrag auf Kinderzulage". Mit der Unterzeichnung eines Dauerzulagenantrages beantragt die Bausparkasse Schwäbisch Hall automatisch jedes Jahr die Riester-Förderung bei der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" (ZfA) für Sie. Damit Sie keine wertvollen Zulagen verschenken, überprüfen Sie Ihre Sparrate jährlich und passen Sie Ihre Beitragszahlungen bei Änderungen Ihrer Einkommens- oder Familienverhältnisse an. Gehaltserhöhungen, Sonderzahlungen, Heirat oder auch die Geburt eines Kindes können die Berechtigung auf die volle Riester-Zulage oder den erforderlichen Mindesteigenbeitrag verändern.
Die Riester-Förderung (gewährte Riester-Zulagen und Steuervorteile) bleibt Ihnen unter folgender Voraussetzung erhalten: Wenn Sie den Betrag innerhalb von zwei Jahren vor und von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem das Wohneigentum letztmals selbst genutzt wurde, auf eine andere förderfähige Immobilie übertragen. Alternativ können Sie auch den Betrag des Wohnförderkontos innerhalb eines Jahres in einen anderen Riester-Vertrag einzahlen.
Alle Rentenformen (zum Beispiel gesetzliche Rente, Riester-Geldrente) sind ab Beginn der Auszahlungsphase steuerpflichtig. Bei Wohn-Riester sind die geförderten Altersvorsorge-Beiträge durch die gewählten Zulagen und eine eventuelle Steuerersparnis in der Spar- und Darlehensphase steuerfrei gestellt. Als Besteuerungsgrundlage wird ein Wohnförderkonto gebildet. Dieses wird jährlich um eine "fiktive Wertsteigerung" von 2 Prozent bis zu Beginn der Auszahlphase erhöht. Der Saldo ist dann Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz und dient so der Gleichstellung von Geld- und Wohn-Riester-Verträgen.
Nachgelagerte Besteuerung bei Wohn-Riester heißt: Bereits heute profitieren und erst später Steuern zahlen. Wohneigentum ist die einzige Altersvorsorge, die bereits vor Rentenantritt erlebbar ist. Jede andere Rentenform, wie zum Beispiel die gesetzliche Rente oder Riester-Geldrente, sind erst bei Rentenantritt nutzbar.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Freistellungsauftrag (PDF, 306 KB)