Riester-Fondssparplan UniProfiRente/4P

Rundum sorglos Riestern

Das Ziel des Riester-Fondssparplan UniProfiRente/4P ist es, die Chancen der Aktienmärkte so lange wie möglich zu nutzen. Je früher Sie damit beginnen, umso mehr zahlt es sich aus. Das Beste: Der Staat hilft Ihnen mit Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteilen.

Häufige Fragen

Wie erhalte ich die staatliche Förderung?

Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie den ausgefüllten "Antrag auf Altersvorsorgezulage" innerhalb einer Frist von zwei Jahren bei Ihrem Riester-Anbieter einreichen. Damit bevollmächtigen Sie ihn, die Fördergelder jährlich für Sie bei der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" (ZfA) zu beantragen. Die Vollmacht gilt bis auf Widerruf und muss bei Änderung der persönlichen Lebensumstände angepasst werden.
Ihr Riester-Anbieter leitet Ihre Daten an die Zulagenstelle (ZfA) weiter, die die Höhe der Zulagen ermittelt. Diese werden anschließend Ihrem Vertrag gutgeschrieben.

Gleichzeitig können Sie die Aufwendungen für die Riester-Vorsorge (Eigenbeitrag plus Zulagen) bis 2.100 Euro pro Jahr in Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob der steuerliche Vorteil oder die Zulage für Sie die günstigere Variante ist. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, wird der Differenzbetrag gutgeschrieben. So sparen Sie eventuell zusätzlich Steuern.

Wer ist für die Riester-Zulage berechtigt?

"Riestern" kann jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Außerdem sind auch Beamte und Landwirte Riester-Zulage berechtigt. Auch nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung können von der Förderung profitieren.

  

Darüber hinaus haben folgende Personen Anspruch auf Riester-Zulage:

  • geringfügig Beschäftigte, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen,
  • Bezieher von Arbeitslosengeld,
  • Eltern während der dreijährigen gesetzlichen Erziehungszeit,
  • pflichtversicherte Landwirte,
  • nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen und
  • pflichtversicherte Selbstständige.

 

Wichtige Ausnahmen sind:

  • Arbeitnehmer und Selbstständige, die nicht gesetzlich rentenversichert und/oder Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind (zum Beispiel Architekten, Ärzte und Rechtsanwälte).
  • Geringfügig Beschäftigte, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung abführen.

 

Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Partner die Voraussetzungen erfüllt. Der andere Partner erhält für seinen eigenen Riester-Vertrag Zulagen, sofern er mindestens 60 Euro im Jahr als Beitrag leistet.

Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten

Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre Volksbank Odenwald vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.