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Hand mit Stift

Wichtige Änderungen ab dem 05.10.2025

Was Sie als Kunde wissen sollten.

Ab dem 5. Oktober 2025 treten neue Regelungen für Echtzeitüberweisungen und die Sicherheit im Zahlungsverkehr in Kraft. Diese Neuerungen betreffen alle europäischen Banken im SEPA-Raum und auch unsere Volksbank Odenwald. Nachfolgend informieren wir Sie übersichtlich über die wichtigsten Änderungen und was sie für Sie bedeuten.

Überblick

1. Verpflichtendes Angebot von Echtzeitüberweisungen
  • Alle Banken sind ab Oktober 2025 verpflichtet, Echtzeitüberweisungen aktiv anzubieten – sowohl zum Senden als auch zum Empfangen. Außerdem müssen diese Überweisungen auf allen Kanälen verfügbar sein, auf denen Sie bisher „normale“ SEPA-Überweisungen durchführen können.

    Für Sie bedeutet das: Wir bieten Echtzeitüberweisungen bereits seit Mitte 2019 an. Ab dem Stichtag erweitern wir das Angebot auf weitere Kommunikationswege, beispielsweise auch beleghafte Varianten.

2. Limitsteuerung für Echtzeitüberweisungen
  • Das bisher geltende gesetzliche Limit von 100.000,00 € pro Echtzeitüberweisung entfällt. Stattdessen können Sie künftig innerhalb Ihres OnlineBankings ein individuelles Limit für Ihre Echtzeitüberweisungen festlegen und verwalten.

    Für Sie bedeutet das: Bis zum 08.10.2025 gilt weiterhin das Limit von 100.000,00 €. Ab diesem Datum wird das System die Begrenzung automatisch entfernen. Die persönliche Limitsteuerung steht Ihnen dann zur Verfügung.

3. Einführung der Empfängerüberprüfung (Verification of Payee – VoP)
  • Ab dem 5. Oktober 2025 prüfen wir für Sie bei jeder Überweisung, ob der angegebene Empfänger mit dem tatsächlichen Kontoinhaber übereinstimmt. Das erhöht die Sicherheit Ihrer Zahlungen und minimiert das Risiko von Falschüberweisungen.
    Sie erhalten eine Rückmeldung in Form eines Ampelsystems:

    • Grün: Empfänger stimmt mit Kontoinhaber überein – Überweisung kann sicher durchgeführt werden.
    • Gelb: Empfänger stimmt nahezu überein – wir geben Ihnen einen Verbesserungsvorschlag.
    • Rot: Empfänger stimmt nicht überein – es gibt keinen Verbesserungsvorschlag.

    Bei Gelb und Rot entscheiden Sie, ob die Überweisung durchgeführt wird. In diesen Fällen übernehmen Sie die Verantwortung.
    Der VoP wird auf allen Kanälen angewendet, mit Ausnahme beleghafter Überweisungen und bestimmten Sammelüberweisungen bei Firmenkunden.

    Für Sie bedeutet das: Die neue Empfängerüberprüfung sorgt für mehr Sicherheit bei Ihren Überweisungen. Wir informieren Sie umfassend und begleiten Sie bei der Umstellung.

Kurzübersicht: Änderungen ab 05.10.2025

  • Echtzeitüberweisungen werden verpflichtend auf allen Kanälen angeboten, auch beleghaft.
  • Das bisherige Limit von 100.000,00 € pro Echtzeitüberweisung entfällt. Sie können künftig eigene Limits im OnlineBanking einstellen.
  • Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) schützt vor falschen Zahlungen durch einen Abgleich von Empfängername und Kontoinhaber. Sie erhalten eine Ampel-Rückmeldung vor der Zahlung.
  • Für diese Änderungen benötigen wir Ihre aktive Zustimmung, die wir ab Juni 2025 einholen werden.

Ihre Zustimmung ist erforderlich – So geht es weiter

Nach geänderter Rechtsprechung und unseren angepassten AGB müssen Sie den Änderungen aktiv zustimmen, damit diese gültig werden. 

  • Für Kunden mit einem OnlineBanking-Zugang: Die neuen Sonderbedingungen werden in Ihrem ePostfach bereitgestellt. Über ein komfortables Overlay im OnlineBanking oder der VR-BankingApp können Sie direkt zustimmen.
  • Für Kunden ohne OnlineBanking-Zugang: Sie erhalten einen Brief mit einem QR-Code und einer individuellen PIN. Über diesen Weg können Sie die Sonderbedingungen herunterladen und online zustimmen.

FAQ

Was ändert sich bei den Echtzeitüberweisungen?

Ab Oktober 2025 bieten wir Echtzeitüberweisungen auf allen Kanälen an – digital und beleghaft. Zudem können Sie künftig eigene Limits festlegen.

Was ist die Empfängerüberprüfung "VoP"?

Vor jeder Überweisung prüfen wir, ob Empfängername und Kontoinhaber übereinstimmen, um Falschüberweisungen zu vermeiden. Sie bekommen eine Ampel-Rückmeldung, die Ihnen hilft, sicher zu überweisen.

Muss ich etwas tun?

Ja, wir benötigen Ihre aktive Zustimmung zu den neuen Bedingungen. Onlinekunden stimmen einfach im Online Banking zu, Offlinekunden erhalten alle Informationen per Post und können auch telefonisch oder über ein beigefügtes Rücksendeformular zustimmen.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Unser Leistungsversprechen und unsere Dienstleistungen können wir dauerhaft nur dann halten, wenn wir alle Kunden auf der gleichen Vertragsgrundlage betreuen. Wir möchten Sie daher schon jetzt darauf hinweisen, dass wir uns vorhalten, die Geschäftsbeziehung bzw. Teile davon zu kündigen, wenn wir Ihre Zustimmung nicht erhalten.

Warum ist meine Zustimmung "kostenpflichtig"?
  • Die Zustimmung selbst ist nicht kostenpflichtig. Die Zustimmung muss jedoch nach dem Gesetz als kostenpflichtig bezeichnet werden, weil sie sich auf entgeltliche Dienstleistungen bezieht.
  • In unserem Fall kann eine beleghafte Überweisung, je nach Kontomodell, mit einer Gebühr behaftet sein.
Warum wird mir das Overlay nach mehreren Logins immer noch angezeigt?

Sollten wir Ihre Zustimmung für mehrere Konten (z. B. auch für minderjährige Kinder) benötigen, so erscheinen diese nacheinander nach jedem neuen Login.

Wenn Sie alle erforderlichen Zustimmungen bestätigt haben, erscheint kein weiteres Overlay mehr.